Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Fotobox Bayern – Christopher Rohlfsen
Stand: 19.02.2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Die Fotobox Bayern
Inhaber: Christopher Rohlfsen
Paarstr. 24k
86453 Dasing
– nachfolgend „Vermieter“ –
und dem Kunden – nachfolgend „Mieter“ –
über die Vermietung von Fotoboxen, Fotospiegeln, 360° Video Booths, Frozen Vino Maschinen, Audio-/Videogästebüchern sowie sonstigem Event-Equipment.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Angebotsannahme
Bestätigung per E-Mail
Unterzeichnung einer Mietvereinbarung
schriftliche Buchungsbestätigung durch den Vermieter
Angebote sind freibleibend.
Der Vermieter ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Ein bestimmter wirtschaftlicher oder künstlerischer Erfolg wird nicht geschuldet.
Der Vermieter ist berechtigt, den Aufbau zu verweigern, wenn:
der Standort ungeeignet oder unsicher ist
keine geeignete Stromversorgung vorhanden ist
Witterungseinflüsse eine Beschädigung erwarten lassen
behördliche oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen
In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, sofern der Mieter die Ursache zu vertreten hat.
§4 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart:
Eine Anzahlung kann bei Buchung verlangt werden.
Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen ist die Zahlung vor Aufbau fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§5 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Bei individuell terminierten Eventleistungen besteht daher regelmäßig kein Widerrufsrecht.
§6 Stornierung durch den Mieter
Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter.
Es gelten folgende pauschale Stornokosten:
bis 8 Wochen vor Veranstaltung: 20 %
bis 6 Wochen: 40 %
bis 2 Wochen: 60 %
weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bereits erbrachte Teilleistungen sind gesondert zu vergüten.
§7 Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streik) nicht stattfinden, entfällt die Leistungspflicht für die Dauer der Störung.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.
§8 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
einen geeigneten, ebenen und trockenen Aufbauort bereitzustellen
eine Stromversorgung (230 V, 16 A) sicherzustellen
freien Zugang für Lieferung, Aufbau und Abholung zu gewährleisten
das Mietobjekt vor Beschädigung, Diebstahl oder unsachgemäßer Nutzung zu schützen
Gäste über den sicheren Umgang zu informieren
Mit Übergabe an den Mieter oder eine von ihm beauftragte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Mieter über.
Nach Übergabe übernimmt der Mieter die Verkehrssicherungspflicht.
Verzögerungen durch den Mieter oder die Location verlängern die Mietzeit nicht und begründen keinen Anspruch auf Preisreduzierung.
§9 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer durch ihn oder Dritte entstehen, insbesondere durch:
Umkippen
Verschieben oder Ziehen
unsachgemäße Bedienung
Verschmutzung
Diebstahl
Im Falle eines Totalschadens ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
§10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet:
unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach gesetzlichen Vorschriften
bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§11 Technische Störungen
Technische Defekte sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe sind unzulässig.
Ein Anspruch auf Mietminderung besteht nur bei vollständigem, nicht behebbaren Ausfall und fehlender Ersatzstellung.
Bei Stromausfall oder externen technischen Problemen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
§12 Bildrechte & Datenschutz
Der Mieter ist verantwortlich für die Information der Gäste über Foto- oder Videoaufnahmen.
Die Nutzung von Bildmaterial zu Werbezwecken durch den Vermieter erfolgt ausschließlich mit gesonderter Einwilligung.
Nach Übergabe der Bilddaten erfolgt keine langfristige Speicherung durch den Vermieter, sofern nicht anders vereinbart.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung auf der Website.
§13 Onlinegalerie & Datensicherung
Sofern eine Onlinegalie bereitgestellt wird, erfolgt die Bereitstellung der Bilddaten für mindestens 90 Tage ab Veranstaltung.
Nach Ablauf dieser Frist kann eine Löschung der Onlinegalerie erfolgen. Ein Anspruch auf eine darüberhinausgehende Bereitstellung besteht nicht.
Eine weitergehende Speicherung der Bilddaten kann im Rahmen technischer Datensicherungen oder interner Backup-Systeme erfolgen, ohne dass hierauf ein Anspruch des Mieters besteht.
Der Mieter ist für die eigene rechtzeitige Sicherung der Bilddaten verantwortlich.
§14 Urheberrechte & Designs
Vom Vermieter erstellte Layouts, Designs, Druckvorlagen oder Grafiken dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder kommerziell genutzt werden.
§15 Eigentum
Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters.
Ein Nutzungsrecht besteht nur für die vereinbarte Dauer.
§16 Gerichtsstand & Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Unternehmer ist Augsburg.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.